Iran – Start einer Trägerrakete/eines ballistischen Flugkörpers (09.02.20)
Iran teilte mit, am 9. Februar 2020 den Start einer Trägerrakete vorgenommen zu haben. Frankreich verurteilt diesen Start, bei dem Technologien für ballistische Flugkörper und insbesondere für Interkontinentalraketen verwendet wurden. Zudem hat Iran einen neuen ballistischen Flugkörper vorgestellt, der eine Tragweite von über 500 Kilometern habe.
Gemäß seinen Verpflichtungen aus der Resolution 2231 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, darf Iran keinerlei Tätigkeiten, einschließlich Starts, im Zusammenhang mit ballistischen Flugkörpern durchführen, die dazu angelegt sind, Kernwaffen zum Einsatz bringen zu können. Die Entwicklung des iranischen Programms für ballistische Flugkörper gefährdet die regionale Stabilität und bedroht die europäische Sicherheit. Frankreich fordert Iran auf, seinen diesbezüglich eingegangen Verpflichtungen in vollem Umfang nachzukommen.