Iran - F&A - (3. Juli 2019)

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F – Präsident Rohani kündigte heute Morgen an, dass der Iran ab dem 7. Juli sein Uran über die Obergrenze von 3,67 % hinaus anreichern werde, sollten die verbliebenen Vertragsparteien der Vereinbarung von 2015 ihre Versprechen nicht halten. Wie reagieren Sie auf diese Drohung?

A – Jean-Yves Le Drian nahm hierzu gestern mit seinen deutschen und britischen Amtskollegen und der Hohen Vertreterin der Europäischen Union Stellung. Ich verweise auf ihre gemeinsame Erklärung. Ein Rücktritt von der Wiener Vereinbarung wird Iran keinerlei Vorteile bringen. Die Vereinbarung infrage zu stellen, würde die ohnehin schon starken Spannungen in der Region nur verstärken. Deshalb forderte Frankreich gemeinsam mit seinen europäischen Partnern Iran nachdrücklich auf, diese Überschreitung umgehend rückgängig zu machen und von jeglichen weiteren Maßnahmen abzusehen, durch die seine Nuklearverpflichtungen infrage gestellt würden.

F – In der gestrigen Mitteilung der Elysée, auf die Sie verweisen, wird an keiner Stelle der INSTEX-Mechanismus erwähnt. Können Sie bestätigen, dass INSTEX seine ersten Transaktionen vor Ende Juli durchführen wird oder handelt es sich hierbei eher um eine symbolische Ankündigung, mit der Iran besänftigt werden soll?

A – Gemeinsam mit seinen europäischen Partnern unternimmt Frankreich seinerseits sämtliche Bemühungen, um zu erreichen, dass Iran weiterhin einen wirtschaftlichen Nutzen aus der Wiener Nuklearvereinbarung (JCPoA) ziehen kann.

INSTEX wurde geschaffen, um die Finanztransaktionen für legitime Handelsaktivitäten zwischen Europa und Iran zu erleichtern, unter der Voraussetzung, dass Iran seinen im Rahmen des JPCoA eingegangenen Verpflichtungen in vollem Umfang nachkommt.

Dieser Mechanismus ist von nun an im Einsatz und die Bearbeitung der ersten Transaktionen wurde eingeleitet. Die Zusammenarbeit mit dem iranischen Pendant muss fortgesetzt werden, damit die Handelsströme langfristig aufrecht erhalten werden können.

Es ist nicht nur die Aufgabe der Europäer, zur Beibehaltung des wirtschaftlichen Nutzen der Vereinbarung beizutragen; sondern auch die der anderen Unterzeichner der Vereinbarung und der gesamten internationalen Gemeinschaft mit Blick auf die Umsetzung der Resolution 2231 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.