Sanktionen gegen Russland und Belarus
Krieg in der Ukraine: Diese Sanktionen wurden gegen Russland und Belarus verhängt
Aktueller Stand der Sanktionen gegen Russland und Belarus
Im Jahr 2014 verabschiedete die Europäische Union (EU) als Reaktion auf die rechtswidrige Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ostukraine durch Russland erste Sanktionen gegen das Land. Was Belarus betrifft, wurden die Sanktionen unmittelbar nach der gefälschten Präsidentschaftswahl 2020 und anschließend im Jahr 2021 aufgrund der andauernden Repression, der erzwungenen Landung eines Ryanair-Flugzeuges und der Orchestrierung durch Minsk einer Migrationskrise mit der EU verschärft.
Seit Februar 2022 und dem Beginn des russichen Angriffskrieges gegen die Ukraine hat die EU in Abstimmung mit ihren Partnern und insbesondere den G7-Staaten acht Sanktionspakete geschnürt. Dieses Engagement ist langfristig angelegt: So wurde das letzte Sanktionspaket erst im Oktober 2022 infolge der Eskalation verabschiedet, die Russland durch die rechtswidrige Annexion der ukrainischen Regionen Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson verursacht hatte.
Auch gegen Belarus wurden aufgrund seiner Verwicklung in den Ukraine-Krieg gezielte Sanktionen verhängt.
Die restriktiven Maßnahmen treffen die russische Wirtschaft bereits hart und werden zunehmende Auswirkungen haben und so die Fortsetzung der russischen Kriegsanstrengungen behindern.
Russland
Die von der EU beschlossenen Sanktionen gegen Russland zielen darauf ab, die Kriegskosten für das russische Regime in die Höhe zu treiben, und umfassen mehrere Kategorien:
1. Sanktionen gegen Einzelpersonen, um Druck auf die politischen und wirtschaftlichen Unterstützer des russischen Regimes sowie die Separatistenführer der nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten und rechtswidrig von Russland annektierten Regionen Donezk, Luhansk Saporischschja und Cherson auszuüben: Die Sanktionen sehen das Einfrieren von Vermögenswerten sowie EU-Reisebeschränkungen vor und richten sich gegen knapp 1 300 russische Einzelpersonen und Einrichtungen, darunter der russische Staatspräsident Wladimir Putin und der russische Außenminister Sergei Lawrow.
2. Massive finanzielle Sanktionen, um die Finanzkraft der russischen Wirtschaft zu erschöpfen, darunter insbesondere
- das Verbot von Transaktionen mit der russischen Zentralbank im Zusammenhang mit der Verwaltung von Reserven und Vermögenswerten dieser,
- Beschränkungen für den Erwerb russischer Staatsanleihen und die Finanzströme aus Russland,
- der Ausschluss bestimmter russischer Banken aus dem SWIF-Nachrichtendienst, darunter die beiden wichtigsten Banken des Landes Sberbank und VTB.
3. Wirtschaftliche Sanktionen gegen Schlüsselsektoren der russischen Wirtschaft, wie den Energiesektor, den Transportsektor, die Raumfahrt, die Verteidigungsindustrie und die Dienstleistungsbranche:
Diese Maßnahmen umfassen unter anderem das Verbot der Einfuhr und Ausfuhr aus bzw. nach Russland bestimmter Güter (z. B. leichte Waffen, Luftfahrzeuge und die zugehörigen Ausrüstungen, Güter mit doppeltem Verwendungszweck, Hightech-Produkte und Werkstoffe), das Zugangsverbot zu EU-Häfen für Schiffe unter russischer Flagge und zusätzliche Einschränkungen im Dienstleistungssektor.
Die Sanktionen richten sich insbesondere gegen den Energiesektor, der für die Finanzierung der russischen Kriegsanstrengungen von strategischer Bedeutung ist: Die Mitgliedstaaten haben unter anderem das Verbot der Einfuhr russischer Kohle sowie der Einfuhr über den Seeweg von Rohöl und Ölerzeugnissen aus Russland beschlossen. Dies betrifft somit fast das gesamte von Russland in die EU-Länder ausgeführte Öl. Die von der EU verhängten Maßnahmen beinhalten außerdem einen Preisobergrenzenmechanismus für russische Ölexporte in Drittstaaten. Dieser Mechanismus ergänzt das europäische Embargo und soll Russlands Einnahmen aus Ölexporten verringern und gleichzeitig einen Preisschock an den Weltmärkten vermeiden.
4. Maßnahmen gegen Kampagnen der Desinformation und Informationsmanipulation, darunter die Aussetzung der Sendetätigkeiten von Sputnik, Russia Today und Rossiya 24 in den Mitgliedstaaten der EU, solange der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine anhält.
Darüber hinaus wurden gezielte Handels- und Investitionseinschränkungen eingeführt, die auf die nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten und am 30. September 2022 rechtswidrig von Russland annektierten Regionen Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson beschränkt sind. Die EU hat Ausnahmen beschlossen, um die Erbringung humanitärer Hilfe für die ukrainische Bevölkerung nicht zu behindern.
Schließlich wurden spezifische Maßnahmen auf den Weg gebracht, um gegen die Umgehung der Sanktionen vorzugehen. So können sich die Sanktionen auch gegen Einrichtungen und Einzelpersonen in Drittländern richten, wenn diese die Verletzung der europäischen Sanktionen begünstigen.
Belarus
Die Sanktionen, die von der EU gegen Belarus aufgrund dessen Verwicklung in den Ukraine-Krieg verabschiedet wurden, ähneln denen, die gegen Russland verhängt wurden, berücksichtigen jedoch die besonderen Entwicklungen der Lage vor Ort seit der gefälschten Präsidentschaftswahl im Jahr 2020.
1. Sanktionen gegen Einzelpersonen, die sich sowohl gegen die politischen und wirtschaftlichen Unterstützer des belarussischen Regimes als auch gegen die für die Unterdrückung der Opposition verantwortlichen Personen richten: Über 200 belarussische Einzelpersonen und Einrichtungen sind von diesen Maßnahmen betroffen.
2. Finanzielle Sanktionen, darunter neben den zuvor eingeführten Einschränkungen der Finanzierungsmöglichkeiten bestimmter belarussischer Banken das Verbot von Transaktionen mit der belarussischen Zentralbank im Zusammenhang mit der Verwaltung von Reserven und Vermögenswerten dieser und der Ausschluss mehrerer belarussischer Banken aus dem SWIFT-System.
3. Wirtschaftliche Sanktionen, insbesondere das Einfuhrverbot in Schlüsselsektoren für die belarussische Wirtschaft, darunter für Kohlenwasserstoff, Kaliumchlorid, Transportmittel und Rohstoffe.
Seit Beginn der Krise wurden die Sanktionen in enger Abstimmung mit unseren internationalen Verbündeten und Partnern verhängt, insbesondere mit dem Vereinigten Königreich, den USA und den anderen G7-Staaten, die eigene Sanktionen verabschieden.
Stand: Oktober 2022