Vereinbarung über eine Waffenruhe in der Ostukraine (17.07.19)
Frankreich begrüßt die Vereinbarung, die am 17. Juli zwischen den betroffenen Parteien in Minsk hinsichtlich einer umfassenden, dauerhaften und unbefristeten Waffenruhe getroffen wurde und am 21. Juli in Kraft tritt.
Diese Verpflichtung muss nun zugunsten der Zivilbevölkerungen konkret vor Ort umgesetzt werden.
Weitere Fortschritte in den Sicherheitsbereichen sind notwendig, um die Gewalt endgültig zu beenden, insbesondere durch die Umsetzung der Verpflichtungen bezüglich des Rückzugs von schweren Waffen, des Abzugs der Truppen und der Minenräumung. Die Minsker Vereinbarungen bilden eine anerkannte Grundlage für die Beilegung des Konflikts in der Ostukraine und müssen in vollem Umfang umgesetzt werden.