Situation von Alexei Nawalny - Kommuniqué von Jean-Yves Le Drian (2. September 2020)
Ich habe die von den deutschen Behörden veröffentlichten Informationen bezüglich der nachweislichen Verwendung in Russland eines Nervenkampfstoffes der Nowitschok-Gruppe zur Vergiftung von Alexej Nawalny mit Bestürzung zur Kenntnis genommen.
Ich verurteile den schockierenden und verantwortungslosen Einsatz eines solchen Stoffes auf das Allerschärfste.
Einmal mehr wurde der Grundsatz des Verbots des Einsatzes jeglicher chemischer Waffen verletzt. Ich erinnere daran, dass die Verwendung chemischer Waffen ungeachtet an welchem Ort, zu welchem Zeitpunkt, durch wen und unter welchen Umständen unannehmbar ist und im Widerspruch zu den internationalen Standards und Rechtsnormen gegen die Nutzung dieser Waffen steht, wie es in der Grundsatzerklärung vom 23. Januar 2018 der von Frankreich initiierten Internationalen Partnerschaft gegen die Straflosigkeit für die Nutzung chemischer Waffen unterstrichen wurde.
Vor diesem Hintergrund ist es dringend notwendig, dass die russischen Behörden unverzüglich die Umstände aufklären können, unter denen der Einsatz eines Nervenkampfstoffs gegen Alexej Nawalny möglich war. In Hinblick auf die politische Stellung von Alexej Nawalny in Russland wirft der Angriff gegen ihn erhebliche Fragen auf. Es liegt nun in der Verantwortung der russischen Behörden, sich zu erklären.
Frankreich steht in engem Kontakt mit den deutschen Behörden sowie mit seinen Partnern, um die Reaktion auf diesen Vorfall in den einschlägigen Gremien zu koordinieren, insbesondere im Rahmen der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW).
Wir bekunden dem Opfer und seinen Angehörigen erneut unsere uneingeschränkte Solidarität und wünschen eine baldige Genesung.