Erklärung der Außen­ministerinnen und -minister der G7 zum von Nordkorea durchgeführten Start eines inter­kontinentalen ballistischen Flugkörpers (25. März 2022)

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Wir, die G7-Außenministerinnen und -minister Deutschlands, Frankreichs, Italiens, Japans, Kanadas, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika sowie der Hohe Vertreter der Europäischen Union, verurteilen die fortgesetzte Erprobung ballistischer Flugkörper durch die Demokratische Volksrepublik Korea, einschließlich des Starts eines interkontinentalen ballistischen Flugkörpers (ICBM) am 24. März 2022.

Seit Anfang 2022 hat die Demokratische Volksrepublik Korea eine beispiellose Reihe von Raketentests durchgeführt, die auf Tests ballistischer Flugkörper 2021, darunter den Start neuer sogenannter Hyperschallraketen, aufbauen, und hat behauptet, einen U-Boot-gestützten ballistischen Flugkörper getestet zu haben. Diese Tests verdeutlichen die fortgesetzten Bemühungen der Demokratischen Volksrepublik Korea, ihre ballistischen Fähigkeiten auszuweiten und weiterzuentwickeln. Wir bedauern zutiefst, dass die Demokratische Volksrepublik Korea mit den jüngsten Raketenstarts auch ihr selbst erklärtes Moratorium für den Start interkontinentaler ballistischer Flugkörper verletzt. Wir verurteilen diese Handlungen auf das Schärfste; sie sind ein eklatanter Verstoß gegen die Verpflichtungen der Demokratischen Volksrepublik Korea im Rahmen zahlreicher Resolutionen des VN-Sicherheitsrats, darunter Resolution 2397 (2017). Dieses rücksichtslose Vorgehen bedroht Frieden und Sicherheit sowohl in der Region als auch international, stellt ein gefährliches und unberechenbares Risiko für die weltweite zivile Luftfahrt und die Seeschifffahrt in der Region dar und erfordert eine einheitliche Reaktion der internationalen Gemeinschaft einschließlich von weiteren vom VN-Sicherheitsrat zu treffenden Maßnahmen.

Wir fordern die Demokratische Volksrepublik Korea mit allem Nachdruck auf, allen rechtlichen Verpflichtungen uneingeschränkt nachzukommen, die sich aus den einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats ergeben. Wir rufen die Demokratische Volksrepublik Korea auf, die wiederholten Dialogangebote seitens aller betroffenen Parteien, darunter die Vereinigten Staaten, die Republik Korea und Japan, anzunehmen. Wir, die G7‑Außenministerinnen und -minister sowie der Hohe Vertreter der Europäischen Union, rufen die Demokratische Volksrepublik Korea ferner auf, ihre Programme im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen und ballistischen Flugkörpern vollständig, nachprüfbar und unumkehrbar aufzugeben.
Für uns steht fest, dass die humanitäre Notlage in der Demokratischen Volksrepublik Korea dem Umstand geschuldet ist, dass die Demokratische Volksrepublik Korea ihre Ressourcen für Massenvernichtungswaffen und ballistische Flugkörper einsetzt und nicht für das Wohlergehen der Bevölkerung.

Wir rufen alle Staaten dazu auf, sämtliche in Bezug auf die Demokratische Volksrepublik Korea vom VN-Sicherheitsrat verhängten restriktiven Maßnahmen uneingeschränkt und wirksam umzusetzen und das von der Demokratischen Volksrepublik Korea ausgehende Risiko der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen vordringlich anzugehen. Wir nehmen den Bericht der nach Resolution 1874 (2009) eingesetzten Sachverständigengruppe besorgt zur Kenntnis, aus dem hervorgeht, dass nach wie vor illegale Umladungen auf See vonstattengehen. Wir sind weiterhin bereit, Kapazitäten zur wirksamen Umsetzung von Sanktionen zu unterstützen und zu stärken. Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie würdigen wir die Arbeit des Sicherheitsratsausschusses nach Resolution 1718, der alle COVID-19-bezogenen Anfragen im Hinblick auf Ausnahmen von den Sanktionen im Interesse der humanitären Hilfe für die Demokratische Volksrepublik Korea zügig bewilligt hat.

Die G7 sind entschlossen, mit allen einschlägigen Partnern auf das Ziel hinzuarbeiten, Frieden auf der koreanischen Halbinsel zu gewährleisten, und sich für die Aufrechterhaltung der regelbasierten internationalen Ordnung einzusetzen.