Brunei – Neues Strafgesetz (2. April 2019)
Brunei kündigte das Inkrafttreten am 3. April 2019 eines neuen Strafgesetzbuchs an, das bei Strafbeständen wie Homosexualität, Apostasie, Blasphemie oder Ehebruch körperliche Züchtigungen und die Todesstrafe vorsieht.
Frankreich ist äußerst besorgt über diese Entscheidung, mit der gegen die durch Brunei Darussalam international eingegangen Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte und insbesondere gegen das 2015 von dem Land unterzeichnete Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau sowie die 2012 vom Verband Südostasiatischer Nationen angenommene Menschenrechtserklärung verstoßen wird.
Frankreich ruft Brunei auf, auf das Vorhaben zu verzichten und das bei der Vollstreckung der Todesstrafe seit 1957 de facto geltende Moratorium beizubehalten. Frankreich bekräftigt seine Ablehnung der Todesstrafe an jedem Ort und unter allen Umständen.