Jubiläum der Römischen Verträge (25. März 2017)

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Vor 60 Jahren, am 25. März 1957, unterzeichneten Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande die Römischen Verträge, wodurch ein Binnenmarkt geschaffen wurde, in dem sich Personen, Güter, Dienstleistungen und Kapital frei bewegen konnten.

Dadurch entstanden günstige Bedingungen für Stabilität und für den Wohlstand der europäischen Bürger.

Eine neue Form der internationalen Zusammenarbeit

Im Jahr 1955, fünf Jahre nach Robert Schumans historischer Erklärung, die zur Vergemeinschaftung der Produktion von Kohle und Stahl im Rahmen der EGKS führte, trafen sich die Außenminister von sechs Staaten (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande) in Messina, wo sie in Richtung einer „neuen Phase auf dem Wege zum Bau Europas auf wirtschaftlichem Gebiet durch den Ausbau gemeinsamer Institutionen“ aufbrachen.

Zwei Jahre später, am 25. März 1957, nach einem Denkprozess, der von Expertenausschüssen geführt wurde, kam es zur Unterzeichnung der beiden Verträge, die die Geburtsstunde der Europäischen Gemeinschaften einläuteten : Der Vertrag über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Vertrag über die Europäische Atomgemeinschaft (EAG oder Euratom).

Diese Gemeinschaften, aus denen 1992 die Europäische Union in ihrer heutigen Form entstehen wird, stellen damals eine nie dagewesene Art der internationalen Zusammenarbeit dar und bieten den Bürgern und Unternehmen neue Freiheiten.

Entdecken Sie unsere Infographik zu den „Römischen Verträgen“

Die Ziele des EWG-Vertrags

Die Mitgliedsstaaten setzen sich das Ziel, die Basis „eines immer engeren Zusammenschlusses der europäischen Völker“ zu schaffen und den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt der Mitgliedsstaaten zu gewährleisten, indem die Europa trennenden Schranken beseitigt werden.

Sie verpflichten sich außerdem dazu, zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen ihrer Völker beizutragen, den „Abstand zwischen einzelnen Gebieten und den Rückstand weniger begünstigter Gebiete zu verringern“ und „Frieden und Freiheit zu wahren“.

Einen Binnenmarkt errichten, in dem freier Güterverkehr herrscht

Zu diesem Zweck ist das Ziel des Vertrags die Beseitigung der Hindernisse im freien Personen-, Dienstleistungs- und Zahlungsverkehr und der Aufbau einer Zollunion mit gemeinsamen Außenzöllen und einer gemeinsamen Wirtschaftspolitik. Um das Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten soll außerdem eine Wettbewerbspolitik eingerichtet werden, die insbesondere dazu dienen soll, Absprachen sowie, von einigen Ausnahmen abgesehen, auch staatliche Beihilfen zu verbieten. Der Vertrag stellt auch gemeinsame Regeln für indirekte Besteuerung auf und ebnet den Weg für eine erste Annäherung der den Binnenmarkt betreffenden nationalen Gesetzgebungen.

Gemeinsame Politiken anstoßen, die in den folgenden Jahren und Jahrzehnten weiterentwickelt werden

Der EWG-Vertrag stellt die großen Prinzipien der Politik auf, die wenige Jahre später die gemeinsame Agrarpolitik sein wird : Preisstabilität, Gewährleistung eines angemessenen Lebensstandards für die landwirtschaftliche Bevölkerung, technischer Fortschritt und Liefersicherheit. Er sieht auch das Ziel einer gemeinsamen Verkehrspolitik vor und initiiert die ersten europäischen Maßnahmen zugunsten der Beschäftigung und des Sozialschutzes, insbesondere durch die Entstehung des Europäischen Sozialfonds. Schließlich legt er den Grundstein für die europäische Entwicklungshilfe.

Entstehung neuer Institutionen

• Die Europäische Kommission, ein Exekutivgremium, das von den nationalen Regierungen unabhängig und mit legislativem Initiativrecht ausgestattet ist.
• Der Ministerrat, ein zwischenstaatliches Gremium, das mit qualifizierter Mehrheit oder einstimmig entscheidet.
• Die Parlamentarische Versammlung, Vorgängerin des Europäischen Parlaments.
• Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss.
• Der EGKS-Gerichtshof wird durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ersetzt.

Die Ziele des Euratom-Vertrags

Dieser Vertrag wird gleichzeitig mit dem Vertrag zur Schaffung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft unterzeichnet. Er dient der Entwicklung ziviler Kernenergie innerhalb der Mitgliedsstaaten und sieht dafür vor, dass Forschung begünstigt und Investitionen in diesem Bereich gefördert werden. Außerdem sollen die Beschaffung von Kernbrennstoffen gesichert und anspruchsvolle Schutz- und Sicherheitsnormen eingeführt werden.
Euratom trägt noch heute zur nuklearen Sicherheit der Europäischen Union bei.