Europawahlen - F&A - Auszüge des Pressegespräches (22. Mai 2019)

Teilen

F – Anscheinend würden im europäischen Ausland lebende französische Wähler hinsichtlich der Europawahlen am kommenden Sonntag Schwierigkeiten zu wählen haben werden. Sie würden nicht die Möglichkeit haben werden, für eine französische Liste zu stimmen. Was haben Sie vorgesehen? Besteht auf der anderen Seite die Gefahr einer doppelten Stimmabgabe?

A – Die im Ausland lebenden französischen Wähler, die bei den Europawahlen für eine französische Liste stimmen möchten, hatten bis zum 31. März 2019 die Gelegenheit, sich in ihrer Gemeinde in Frankreich oder in dem für sie zuständigen Konsulat im Ausland in das Wählerverzeichnis eintragen zu lassen. Diese Wähler hätten sich bis zu der von ihrem Wohnsitzmitgliedstaat festgelegten Frist ebenfalls aus dem Wählerverzeichnis dieses Staates austragen lassen müssen.

Seit Dezember 2018 rufen unsere Konsulate in der EU die Wähler auf, zu überprüfen, in welchem Verzeichnis sie eingetragen sind. Im Januar 2019 wurde eine spezielle Kampagne gestartet, um jene, die ihre Stimme für eine französische Liste abgeben möchten, dazu aufzurufen, anzugeben, ob sie weiterhin im Wählerverzeichnis des Konsulats eingetragen sein möchten oder sich in ihrer Gemeinde in Frankreich eintragen lassen wollen.

Ist ein französischer Staatsbürger eingetragen, um für die Liste eines anderen EU-Landes zu wählen, setzen die Behörden dieses Landes die französischen Behörden darüber in Kenntnis. Die von allen anwesenden Wählern bei der Wahl in Frankreich zu unterzeichnende Liste enthält den Hinweis „vote à l‘étranger“ („wählt im Ausland“) neben dem Namen der Person, die sich in das Wahlverzeichnis ihres Wohnsitzmitgliedstaats hat eintragen lassen.

Niemand kann bei derselben Wahl mehr als eine Stimme abgeben. Dies gilt ebenfalls für Bürger mit doppelter Staatsbürgerschaft.

Wählern, die zwei Stimmen abgegeben haben, droht eine strafrechtliche Verfolgung und eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 15 000 Euro.

Unsere Mitbürger im Ausland können sich bei eventuellen Fragen an unsere Konsulate wenden.