Vereinte Nationen – Ergebnisse der 36. Sitzung des Menschenrechtsrats (2. Oktober 2017)

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Die 36. Sitzung des Menschenrechtsrats endete am Freitag, den 29. September nach dreiwöchigen Beratungen. Ein Überblick über die wichtigsten Ergebnisse

Jemen: Der Rat einigte sich auf eine Resolution zur Menschenrechtslage im Jemen. Durch diese Resolution werden die Mittel im Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen im Jemen durch die Schaffung einer Arbeitsgruppe aus hochrangigen internationalen und regionalen Experten verstärkt. Frankreich bemühte sich mit seinen Partnern im Rat intensiv um eine Vermittlung, um einen Kompromiss zwischen den verschiedenen Ländergruppen zu erzielen, denn nur so können die Bestimmungen der Resolution von allen Parteien umgesetzt werden. Wir haben mehrmals unsere Sorge angesichts der ernsthaften Lage im Jemen zum Ausdruck gebracht. Wir verurteilen alle Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und rufen zu einer Einstellung der Angriffe auf die Zivilbevölkerung auf, wo auch immer sie sich befindet. Von wesentlicher Bedeutung ist, dass alle Beteiligten einen sicheren, sofortigen und uneingeschränkten humanitären Zugang zur notleidenden Bevölkerung gewährleisten. Wir rufen darüber hinaus zu einer umgehenden Wiederaufnahme der Diskussionen über eine politische Lösung unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen auf.

Burundi: Der Rat hat eine von der Europäischen Union eingebrachte Resolution angenommen, durch die der Einsatz der internationalen Kommission zur Untersuchung der Menschenrechtsverletzungen seit 2015 in Burundi verlängert wird. Die Resolution wird es ermöglichen, die unabhängigen und internationalen Untersuchungen der Kommission zu vertiefen und die Ergebnisse ihrer Arbeit besser zu überprüfen. Frankreich begrüßt darüber hinaus die Absicht der Regierung von Burundi, Mitglied im Menschenrechtsrat, ihre Zusammenarbeit mit dem Hochkommissariat für Menschenrechte und dessen Büro im Land wiederaufzunehmen, wozu sie sich in der von der afrikanischen Gruppe eingebrachten und ebenfalls vom Rat verabschiedeten Resolution verpflichtet hat.

Der Rat hat darüber hinaus die Menschenrechtslage in Syrien, der Demokratischen Republik Kongo und der Zentralafrikanischen Republik untersucht. Angesichts der ernsthaften Situation in Myanmar hat der Rat beschlossen, die Erkundungsmission im Land um sechs Monate zu verlängern. Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass Myanmar dieser Mission Zugang zum Land gewährt und in vollem Umfang mit ihr kooperiert.

Schließlich wurden mehrere „thematische“ Resolutionen von Frankreich eingebracht: eine von über 60 Staaten verabschiedete oder mitgetragene Resolution zur Todesstrafe; eine weitere zur Verlängerung des Mandats der Arbeitsgruppe zu erzwungenem oder unfreiwilligem Verschwinden für drei Jahre, mit Unterstützung durch Argentinien, Japan und Marokko. Der Rat hat des Weiteren eine Resolution über die Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen, ihren Vertretern und ihren Mechanismen im Bereich der Menschenrechte verabschiedet.

Die Menschenrechte, insbesondere der Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten, sind eine Priorität des französischen Vorsitzes im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, der am 1. Oktober begonnen hat.