Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen – Gesetz zum Verbot der Gesichtsverhüllung in der Öffentlichkeit (11. Oktober 2018)
Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen, der sich aus Experten zusammensetzt, die über die Einhaltung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte wachen, wird in Kürze „Feststellungen“ zum französischen Gesetz vom 11. Oktober 2010 zum Verbot der Gesichtsverhüllung in der Öffentlichkeit treffen.
Frankreich erinnert daran, dass dieses Gesetz die Gesichtsverhüllung in der Öffentlichkeit verbietet, da diese mit dem Prinzip der Brüderlichkeit und den grundsätzlichen Werten einer demokratischen und offenen Gesellschaft unvereinbar ist. So darf jede Person in der Öffentlichkeit eine Kleidung tragen, die dazu dient, eine religiöse Überzeugung auszudrücken, unter der Voraussetzung, dass diese nicht das Gesicht verbirgt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat seinerseits in seinem Urteil vom 1. Juli 2014 entschieden, dass das Gesetz weder gegen die Gewissensfreiheit noch gegen die Religionsfreiheit verstößt und keine Diskriminierung darstellt.
Frankreich hebt deshalb die Rechtmäßigkeit eines Gesetzes hervor, das darauf abzielt, die Bedingungen für das Zusammenleben zu gewährleisten, das für die vollständige Ausübung der bürgerlichen und politischen Rechte, für die es eintritt und die es auf internationaler Ebene fördert, erforderlich ist.