COP 23

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23. Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (Bonn, 6-17.11.17)

Vom 6. bis 17. November wird in Bonn die 23. Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (COP 23) veranstaltet. Auf Einladung des Sekretariats des Übereinkommens finden sich die verschiedenen Länder zusammen, um das Regelwerk für die Anwendung des Übereinkommens von Paris zu erarbeiten und um über ehrgeizigere nationale Klimaschutzverpflichtungen zu diskutieren.

Eine Weltklimakonferenz unter der Präsidentschaft der Fidschi-Inseln

Die COP 23 in Bonn findet unter der Präsidentschaft der Fidschi-Inseln statt, die somit der erste kleine Inselstaat sind, der den Vorsitz einer Weltklimakonferenz übernimmt. Die Mexikanerin Patricia Espinosa, Exekutivsekretärin des Sekretariates des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC), wies in diesem Sinne am 27. Juli darauf hin, dass „die COP 23 auch dazu einlädt, sich über die Verwundbarkeit der Inseln und der gesamten Bevölkerung bewusst zu werden […]. Sie bietet Gelegenheit für mehr Zusammenarbeit und Unterstützung in Hinsicht auf die Widerstandfähigkeit der Gemeinschaften und den raschen Übergang zu einer Zukunft mit sauberen Energien.“

Frankreichs Einsatz für die Weiterverfolgung und Konsolidierung der Umsetzung des Übereinkommens von Paris

Nach der Annahme und dem Inkrafttreten des Übereinkommens setzt ich Frankreich weiterhin gemeinsam mit den Ländern, Gebietskörperschaften, Städten, Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen und Bürgern für schnelle Fortschritte bei der Umsetzung der Ziele des Klimaübereinkommens von Paris ein.

Hauptziele:

Das Hauptziel der COP 23 ist die Ausarbeitung der Regeln für die Anwendung des Übereinkommens von Paris sowie die Festlegung der Modalitäten für den unterstützenden Dialog über eine ehrgeizigere Zielsetzung hinsichtlich Klimaschutz.

• Erarbeitung von Regeln für die Anwendung des Übereinkommens von Paris

Zur Vorbereitung der Anwendungsregeln für das Übereinkommen von Paris müssen die seit der Zwischentagung in Bonn im Mai 2016 und der COP 22 eingeleiteten Maßnahmen fortgesetzt werden. Ziel: Verabschiedung des Regelwerks spätestens bei der COP 24, die im Dezember 2018 unter Präsidentschaft von Polen in Kattowitz zusammentritt. Diese Entscheidungen könnten zur uneingeschränkten Umsetzung des Übereinkommens von Paris von allen Vertragsparteien beitragen.

• Ehrgeizigere Gestaltung der Verpflichtungen der Staaten

Die vor der COP 21 in den nationalen Beiträgen angekündigten Bemühungen der Länder reichen nicht aus, um die Ziele des Klimaübereinkommens, sprich die Beschränkung der Erderwärmung auf unter 2°C, zu erreichen. Um den Stand der Anstrengungen aller Länder einordnen zu können und das Engagement zu verstärken, hat der fidschianische Vorsitz der COP 23 nach Rücksprache mit den Vertragsstaaten einen „Talanoa-Dialog“ eingerichtet: Ein integrativer Austausch, der 2018 stattfinden wird und alle, die guten Willens sind, dazu aufruft, zum Wohl der Allgemeinheit beizutragen. Die Modalitäten dieses Dialogs werden während der COP 23 fertiggestellt.

Die COP 23 ist ebenfalls ein Schlüsselmoment für die Fortsetzung des internationalen Einsatzes für den Klimaschutz, insbesondere im Rahmen der Initiativen der Aktionsagenda. Zahlreiche Akteure werden sich in Bonn versammeln, um die Wirklichkeit der laufenden Aktionen zu demonstrieren und dazu beizutragen, die Machbarkeit der Verwirklichung der Klimaziele unter Beweis zu stellen. Den Initiativen der Aktionsagenda soll während der COP 23 eine vollständige Sequenz gewidmet werden, mit Thementagen zu den strategischen Bereichen der Klimamaßnamen: erneuerbare Energien, Landwirtschaft, Verkehr, Wälder, Wasserwirtschaft, Finanzierung und Innovation. Gleichzeitig soll auch auf die Herausforderungen im Bereich der Geschlechtergerechtigkeit sowie auf die Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit aufmerksam gemacht werden.