Internationale Klimaverhandlungen

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Die internationalen Klimaverhandlungen sind Teil eines langfristigen Prozesses, der 1992 bei der ersten Konferenz in Rio und anschließend 1995 bei der COP1 in Berlin angestoßen wurde.

Was ist eine Vertragsstaatenkonferenz?

1992 beschlossen auf dem Rio-Gipfel 154 Staaten, ihre Bemühungen zur Begrenzung der globalen Erwärmung zu bündeln, da sie sich zur Existenz des menschengemachten Klimawandels bekannten. So entstanden das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC - auf Französisch) und sein beschlussfassendes Gremium, die Vertragsstaatenkonferenz (nach dem englischen Begriff „Conference of the Parties“ auch COP genannt).

Zu einer Vertragsstaatenkonferenz kommen einmal im Jahr die „Vertragsparteien“ zusammen, entweder in Bonn, dem Sitz des Sekretariats, oder im Wechsel in einem der Länder der fünf Regionalgruppen der Vereinten Nationen. Auf jeder dieser auch „UN-Klimakonferenzen“ genannten Treffen werden über den Stand der Anwendung des Übereinkommens diskutiert, die Umsetzung der Beschlüsse präzisiert und über weitere Verpflichtungen mit gemeinsamen oder individuellen Zielen verhandelt. Beschlüsse werden einstimmig gefasst.

An den UN-Klimakonferenzen nehmen Vertreter aller Staaten teil, die das Rahmenübereinkommen unterzeichnet haben. 2021 waren das 196 Staaten und die Europäische Union. Das UNFCCC (auch „Klimarahmenkonvention“ genannt) ist somit ein universelles Übereinkommen, aber an den Konferenzen nehmen auch nichtstaatliche Akteure teil: Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen, Gebietskörperschaften, Gewerkschaften, Unternehmen, Wissenschaftler, junge Menschen usw.

Die Organisationen des Systems der Vereinten Nationen nehmen ebenfalls an den Gesprächen teil, jede in ihrem jeweiligen Kompetenzbereich.

Die Geschichte der Klimaverhandlungen

Das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) wurde 1992 auf dem Rio-Gipfel unterzeichnet.
In Kraft trat es 1994, ratifiziert wurde es von 197 Vertragsparteien (196 Staaten und die Europäische Union). Sein Ziel ist es, die vom Menschen verursachte Konzentration von Treibhausgasen (THG) in der Atmosphäre auf einem Niveau zu stabilisieren, das eine gefährliche Störung des Klimasystems ausschließt.

Von Kyoto bis Paris: die Suche nach einem verpflichtenden Protokoll

Die erste praktische und verpflichtende Anwendung der Klimarahmenkonvention wurde mit dem Kyoto-Protokoll beschlossen. Verabschiedet wurde es 1997, in Kraft trat es 2005, ratifiziert wurde es von 192 Staaten (die USA haben es nie ratifiziert). Es verpflichtete 37 Industrieländer für den Zeitraum von 2008 bis 2012 zur Reduzierung ihrer Emissionen um durchschnittlich 5 % (8 % für die EU) gegenüber dem Stand von 1990. Die anderen Länder gingen keine mengenmäßigen Verpflichtungen ein, wurden aber durch Fördermaßnahmen an den Reduktionszielen beteiligt.

Das Protokoll wurde 2012 auf der UN-Klimakonferenz in Doha um eine zweite Verpflichtungsperiode verlängert, mit dem Ziel einer Reduzierung der gesamten Treibhausgasemissionen der Industrieländer um mindestens 18 % für den Zeitraum von 2013 bis 2020 gegenüber dem Stand von 1990. Der endgültige Kompromiss ging auf eine Initiative der Europäischen Union zurück. Die EU wollte die Erneuerung ihrer Verpflichtung aus dem Kyoto-Protokoll mit der Verabschiedung eines Fahrplans für ein weltweites Übereinkommen verbinden. So verpflichtete sich Frankreich wie die Europäische Union zu einer Teilnahme an der zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls ab dem 1. Januar 2013.

Die Europäische Union verkündete als erste im April 2012 ihr Ziel der Reduzierung ihrer Treibhausgasemissionen um 20 % für die zweite Verpflichtungsperiode.

Allerdings wurden auch die Grenzen des Protokolls deutlich: Russland, Japan, Neuseeland und Kanada erklärten ihren Austritt. Es galt also ein ambitioniertes und für alle verpflichtendes rechtliches Instrument für den Post-Kyoto-Prozess zu finden.

Von der 15. UN-Klimakonferenz in Kopenhagen im Jahr 2009 bis zur 20. in Lima im Jahr 2014 versuchte man eine Vereinbarung über ein „Protokoll, anderes rechtliches Instrument oder vereinbartes Ergebnis mit rechtlicher Wirkung“ vorzubereiten, das das Kyoto-Protokoll ersetzen könnte. Mit diesem Ziel bekräftigten die Vertragsstaaten ihren Willen, die globale Erwärmung auf unter 2 °C zu begrenzen, sie machten Fortschritte bei der Finanzierung der dafür erforderlichen Maßnahmen und sie bereiteten damit die Bedingungen für die 21. UN-Klimakonferenz in Paris im Jahr 2015 vor.

Erarbeitung von Regeln für die Anwendung des Übereinkommens von Paris

Nach der Pariser UN-Klimakonferenz begann die Erarbeitung von Regeln für die Anwendung des Übereinkommens von Paris, die 2018 bei der COP24 im Kattowitz (Polen) aufgenommen und 2019 bei der COP25 in Madrid fortgesetzt wurde. Diese Arbeit betrifft mehrere Dokumente, in denen die Umsetzung des Übereinkommens von Paris im Hinblick auf alle seine technischen Aspekte geregelt ist.

Aufgrund des Mangels an politischem Konsens konnte eine Regel bei der COP24 jedoch nicht verabschiedet werden. Diese betrifft die Flexibilitäts- und Kooperationsmechanismen zwischen den Staaten zur Umsetzung ihrer Emmisionssenkungen (wie in Artikel 6 des Übereinkommens von Paris vorgesehen). Einige Staaten weigern sich, bei der Erfassung der Emissionszertifike die im Übereinkommen von Paris aufgeführte Umweltintegrität zu berücksichtigen.

Bei der COP25 in Madrid zeigten sich einige Ländern besonders unnachgiebig, weshalb kein Konsens erreicht werden konnte. Nichtsdestotrotz wurden bei der COP25 Ergebnisse erzielt:

  • Die Aktionen innerhalb des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen bezüglich der „Verluste und Schäden“ wurden verstärkt;
  • Die „Aktionsagenda“, die Klimainitiativen nichtstaatlicher und zivilgesellschaftlicher Akteure vereint und hervorhebt, wurde durch die Vergabe eines neuen Mandats bis 2025 ebenfalls verstärkt;
  • Es wurden weitere Einigungen gefunden, beispielsweise bezüglich des Kapazitätenausbaus und Technologietransfers;
  • Die Regeln hinsichtlich der allgemeinen Funktionsweise des Mechanismus für die Konformität mit dem Übereinkommen konnten festgelegt werden.
  • Dank der Bemühungen zahlreicher Länder konnten wir erwirken, dass das Ziel gesteigerter Ambitionen im Jahr 2020 in die Abschlusserklärung der Konferenz aufgenommen wurde.

Darüber hinaus ermöglichten die jüngsten Verhandlungen wichtige Fortschritte bei der Einbeziehung der Menschenrechtsprinzipien in die Anwendung des Übereinkommens von Paris.

Die Dokumente über die Anwendung des Übereinkommens von Paris beinhalten nunmehr die Teilnahme der Öffentlichkeit, den Beitrag der zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie die Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung bei der Erarbeitung von klimapolitischen Strategien. Insbesondere der Gender-Aktionsplan (GAP) für geschlechtersensible Klimapolitik wurde um fünf Jahre verlängert.

Ein weiteres positives Ergebnis betrifft die Teilhabe von indigenen Völkern am Kampf gegen den Klimawandel. Die bei der COP21 eingerichtete Plattform für lokale Gemeinschaften und indigene Völker (Local Communities and Indigenous Peoples Platform, LCIP Platform) ist funktionsfähig und stellt einen großen Fortschritt hinsichtlich der Berücksichtigung der Problematiken dieser Bevölkerungsgruppen, die primär vom Klimawandel betroffen sind, dar.

Bei der COP26, die vom 31. Oktober bis 12. November in Glasgow stattfindet, werden die Verhandlungen über die Anwendungsregeln für das Übereinkommens von Paris fortgesetzt, insbesondere was Artikel 6 des Übereinkommens und seine Mechanismen für den Austausch von Emissionen sowie die Transparenz anbelangt. Frankreich und die Europäische Union hoffen, dass die Gespräche in Glasgow abgeschlossen werden können.

Seit 2018 hat die Wissenschaft außerdem ihre Kenntnisse über Klimafragen und die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Erderwärmung erweitert und diesbezüglich insbesondere drei IPCC-Sonderberichte veröffentlicht:

Letzte Änderung:Oktober 2021