Internationale Reisen - Kommuniqué des Ministeriums für Europa und auswärtige Angelegenheiten (30. Januar 2021)

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Infolge der von der Regierung am 29. Januar 2021 mitgeteilten Maßnahmen gelten folgende Reisebeschränkungen :

Einreise aus Ländern außerhalb des europäischen Raums und Ausreise in diese

Ab Sonntag, den 31. Januar 2021 sind die Einreise nach Frankreich aus Ländern außerhalb des europäischen Raums (EU-Mitgliedstaaten, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikan) und die Ausreise aus dem französischen Staatsgebiet in diese Länder untersagt. Ausnahmen gelten für Reisen, die aus persönlichen oder familiären, dringenden gesundheitlichen oder nicht verschiebbaren beruflichen Gründen zwingend notwendig sind.
Zur Bescheinigung dieser zwingenden Gründe kann auf der Website des französischen Innenministeriums (https://www.interieur.gouv.fr/Actualites/L-actu-du-Ministere/Attestation-de-deplacement-et-de-voyage) eine eidesstattliche Erklärung heruntergeladen werden. Diese muss dem Beförderungsunternehmen vor Betreten des Beförderungsmittels zusammen mit den entsprechenden Nachweisen vorgelegt werden.

Einreise aus Ländern innerhalb des europäischen Raums und Ausreise in diese

Alle Reisenden ab elf Jahren müssen nunmehr unabhängig des gewählten Transportmittels (Luft-, See- oder Landverkehr) für die Einreise aus Ländern innerhalb des europäischen Raums (EU-Mitgliedstaaten, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikan) nach Frankreich einen negativen PCR-Test vorlegen, der maximal 72 Stunden vor der Abreise durchgeführt wurde und nicht auf eine Infektion mit Covid-19 schließen lässt. Fahrunternehmer, Grenzgänger und Einwohner der Grenzgebiete in einem Umkreis von 30 km um ihren Wohnsitz sind von dieser Pflicht ausgenommen.

Es wird dringend geraten, sich bei der Ankunft in Frankreich sieben Tage zu isolieren und nach Ablauf dieses Zeitraums einen zweiten PCR-Test durchzuführen.