Covid-19 – Beschränkungen für die Einreise nach Frankreich - Kontinentalfrankreich und Übersee-Gebietskörperschaften (07.04.2020)
Aufgrund des Gesundheitsnotstands in Frankreich wurden Beschränkungen für die Einreise nach Kontinentalfrankreich und in die Übersee-Gebietskörperschaften angeordnet.
Wer darf in das französische Staatsgebiet einreisen?
Allen europäischen Staatsangehörigen sowie Staatsangehörigen aus Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Andorra, Monaco und der Schweiz sowie deren Ehepartnern und Kindern ist eine Wiedereinreise nach Frankreich gestattet, ebenso wie vatikanischen Staatsangehörigen und Bürgern der Republik San Marino sowie ihren Ehepartnern und Kindern, wenn sie in Frankreich wohnen bzw. über Frankreich zu ihrem Wohnsitz zurückkehren.
Alle Ausländer mit gültigem Aufenthaltstitel, einschließlich von als Aufenthaltstitel geltenden Langzeit-Visa, dürfen ebenfalls nach Frankreich einreisen.
Zudem wurden alle Aufenthaltsgenehmigungen für Frankreich um 3 Monate verlängert.
In bestimmten Fällen (insbesondere für die Beförderung von Gütern) dürfen auch Ausländer mit einem Visum für den kurzfristigen Aufenthalt nach Frankreich einreisen.
Alle Französinnen und Franzosen dürfen selbstverständlich weiterhin mit ihren Ehepartnern und Kindern nach Frankreich einreisen, um zu ihrem Wohnsitz zurückzukehren.
Sonderausgangsbescheinigungen
Für eine Rückkehr nach Kontinentalfrankreich müssen Sie die folgenden beiden Dokumente unbedingt ausgefüllt mit sich tragen:
- Sonderbescheinigung für die Einreise nach Kontinentalfrankreich (attestation de déplacement international dérogatoire vers la France métropolitaine), die auf der Website des französischen Innenministeriums heruntergeladen werden kann. Diese Bescheinigung muss dem Verkehrsunternehmen vor der Einlösung des Fahrscheins/Flugtickets und den Grenzkontrollbehörden vorgelegt werden (bei Flug-, See- und Landverbindungen, inkl. Zugverbindungen).
- Sonderausgangsbescheinigung (attestation de déplacement dérogatoire), um zu Ihrem Wohnsitz in Frankreich zurückzukehren. Sie finden diese auf der Website des französischen Innenministeriums. Diese Bescheinigung muss den Polizisten bei einer eventuellen Kontrolle auf dem Weg von Ihrem Ankunftsort in Frankreich zu Ihrem Wohnsitz vorgezeigt werden.
Für eine Rückkehr in die französischen Übersee-Gebietskörperschaften müssen Sie die folgenden beiden Dokumente unbedingt ausgefüllt mit sich tragen:
- Sonderbescheinigung für die Einreise in die französischen Übersee-Gebietskörperschaften (attestation de déplacement international dérogatoire vers les collectivités d’Outre-mer françaises), die auf der Website des französischen Innenministeriums heruntergeladen werden kann. Diese Bescheinigung muss dem Verkehrsunternehmen vor der Einlösung des Fahrscheins/Flugtickets und den Grenzkontrollbehörden vorgelegt werden (bei Flug-, See- und Landverbindungen, inkl. Zugverbindungen).
- Sonderausgangsbescheinigung (attestation de déplacement dérogatoire), um zu Ihrem Wohnsitz in Frankreich zurückzukehren. Sie finden diese auf der Website des französischen Innenministeriums. Diese Bescheinigung muss den Polizisten bei einer eventuellen Kontrolle auf dem Weg von Ihrem Ankunftsort in Frankreich zu Ihrem Wohnsitz vorgezeigt werden.
Diese Dokumente sind auf Französisch und Englisch verfügbar und müssen auf der Website des französischen Innenministeriums heruntergeladen werden: https://www.interieur.gouv.fr/Actualites/L-actu-du-Ministere/Attestation-de-deplacement-derogatoire-et-justificatif-de-deplacement-professionnel#eztoc976867_0_4