Vereinte Nationen - Annahme von Sanktionen gegen am Menschenhandel und der Schleusung von Migranten in Libyen beteiligte Personen (8. Juni 2018)

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Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verhängte auf Initiative Frankreichs hin und im Einklang mit den von Jean-Yves Le Drian eingegangenen Verpflichtungen individuelle Sanktionen gegen am Menschenhandel und der Schleusung von Migranten in Libyen beteiligte Personen.

Wir begrüßen die Annahme dieser Sanktionen, die dem Ziel des Staatspräsidenten, gemeinsam mit unseren Partnern der UNO, der Europäischen Union und der Afrikanischen Union und in Fortführung der Treffen der Staats- und Regierungschefs im August 2017 in Paris und im November 2017 in Abidjan auf internationaler Ebene besser auf die Migrationskrise einzugehen, entsprechen.

Dieser einstimmige Beschluss des Sicherheitsrats spiegelt die Entschlossenheit der internationalen Gemeinschaft wider, gegen diesen abscheulichen Handel, bei dem Menschenleben zerstört werden, eine kriminelle Wirtschaft gefördert und die Stabilität Libyens, seiner Nachbarn und des Europa-Mittelmeer-Raums bedroht wird, anzukämpfen. Es darf bei solchen Straftaten keine Straflosigkeit geben.

Eine anhaltende und glaubwürdige Reaktion auf die Migrationskrise in Libyen ist nur im Rahmen einer integrativen politischen Lösung, unter Einhaltung der von den vier Hauptakteuren am 29. Mai in Paris eingegangenen Verpflichtungen, durch welche das Abhalten von Wahlen und die Vereinigung sämtlicher Streitkräfte unter ziviler Führung ermöglicht werden, möglich.