France-Diplomatie
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Terrorismus
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Frankreich und der Kampf gegen Terrorismus pointillés

Grundsätze

Frankreich ist entschlossen, den Terrorismus in all seinen Formen, wer immer die Täter sein mögen, zu bekämpfen und bemüht sich um den Ausbau der internationalen diplomatischen, justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit mit seinen Partnern im Rahmen der UNO, innerhalb der EU, der G8 und anderer regionaler Foren für Zusammenarbeit.

Der Kampf gegen den Terrorismus basiert auf mehreren Grundsätzen:

der Verurteilung des Terrorismus in all seinen Formen, wer immer die Täter und ihre Beweggründe sein mögen;
-  der langfristigen Bekämpfung menschlicher, politischer und sozialer Dramen, die der Nährboden für den Terrorismus sind;
-  der Überzeugung, dass ein ohne Zugeständnisse geführter Kampf gegen den Terrorismus mit der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten vereinbar ist;
-  der Veranlassung - außer im Sonderfall - von justiziellen und polizeilichen Maßnahmen;
-  der Vermeidung jeder vereinfachenden Vermischung zwischen Terrorismus und organisierter Kriminalität, wobei die wachsenden Verbindungen (insbesondere finanzieller Art) zwischen diesen beiden Phänomenen erkannt werden müssen.

=> Bei den Vereinten Nationen bemüht sich Frankreich über den UN-Sicherheitsrat hinaus - der eine besondere Rolle spielt und sich mit Terrorismusfragen befasst, die eine Bedrohung für den Frieden und die internationale Sicherheit darstellen -, innerhalb der UN-Vollversammlung die noch unvollständige internationale Rechtsnorm auszubauen.

-  Somit hat Frankreich im Dezember 1996 anlässlich seines G8-Vorsitzes den Entwurf eines Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge eingereicht und dieses Übereinkommen am Tage ihrer Eröffnung, am 12. Januar 1998, unterzeichnet und war eines der ersten Länder, das dieses Abkommen, am 19. August 1999, ratifiziert hat.

-  Frankreich war bei der Präsentation, den Verhandlungen und dem Abschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus, das am 9. Dezember 1999 verabschiedet wurde, federführend.

-  Es steht dem schnellen Abschluss der Verhandlungen über den Entwurf eines Übereinkommens zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen, die derzeit bei den Vereinten Nationen geführt werden, positiv gegenüber.

-  Frankreich unterstützt den Entwurf eines allgemeinen UN-Übereinkommens zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus, der von Indien eingereicht wurde, und seit Herbst 2000 vom UN-Sonderausschuss Terrorismus und der Arbeitsgruppe des 6. Ausschusses geprüft wird.

=> Frankreich wird keine Mühen in Hinblick auf einen Ausbau des Dialogs und der Zusammenarbeit im Rahmen der Europäischen Union scheuen, wo mehrere konkrete Projekte sowohl im Rahmen der GASP (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik) als auch im Rahmen der 3. Säule (Zusammenarbeit im Bereich von Justiz und Inneren Angelegenheiten) geführt werden. Frankreich unterstützt die Koordinierung der USA innerhalb der internationalen Gremien, insbesondere bei den Vereinten Nationen und beteiligt sich darüber hinaus an der Entwicklung des Dialogs zu diesem Thema mit bedeutenden Partnern (USA, Russland, EU-assoziierte Länder, insbesondere Indien).

=> Frankreich ist der Auffassung, dass die G8 bei der Bekämpfung des Terrorismus auf diplomatischer Ebene eine nützliche Antriebsrolle spielen kann.

Unter dem französischen Vorsitz 1996 wurden von Paris fünfundzwanzig Empfehlungen zum Kampf gegen den Terrorismus ausgearbeitet. Diese Empfehlungen betreffen die Verbesserung der Zusammenarbeit und der Antiterrorkapazitäten, die Abschreckung, die Verfolgungen und Strafen von Terroristen, das Asyl, die Grenzen und Reisedokumente, die Erweiterung von Verträgen und internationalen Abkommen, die Finanzierung des Terrorismus und die Verbesserung des Informationsaustausches. Sie stellen den Bezugsrahmen für den politischen Antrieb dar, den wir der Bekämpfung des Terrorismus auf diplomatischer Ebene verleihen möchten.

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