Die Pariser Klimakonferenz „COP 21“

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Bei der COP21, der 21. UN-Klimakonferenz in Paris, wurde eine neue internationale Klimaschutzvereinbarung getroffen, das Übereinkommen von Paris. Dabei verpflichteten sich alle Staaten dazu, eine Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5-2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau anzustreben, im Einklang mit den Empfehlungen des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC).

Das Übereinkommen trat formell am 4. November 2016 in Kraft und ist beispiellos in seiner universellen Gültigkeit (nur Iran, Libyen und Jemen haben es nicht ratifiziert), aber auch aufgrund seiner umfangreichen Verpflichtungen und Zielsetzungen.
Frankreich, das sowohl den Vorsitz der COP21 innehatte als auch Gastgeberland war, setzte sich für einen multilateralen Verhandlungsprozess und die Einbeziehung aller Verhandlungsparteien ein, um so ein Übereinkommen zu erzielen, das:

  • universell und rechtsverbindlich,
  • fair und differenziert,
  • nachhaltig und dynamisch ist.

Ein universelles, allgemein rechtverbindliches Übereinkommen

Die 198 an den Verhandlungen beteiligten Parteien verpflichteten sich, langfristig ausgerichtete Strategien für eine treibhausgasarme Entwicklung zu formulieren. Zum ersten Mal wurde hier ein universelles Übereinkommen für den Klimaschutz getroffen.

Für die Vertragsstaaten gelten bestimmte rechtsverbindliche Regeln, darunter die Verpflichtung der Industrieländer, die Entwicklungsländer bei der Umsetzung des Übereinkommens finanziell zu unterstützen.

Ein gerechtes und differenziertes Übereinkommen

Das Übereinkommen erkennt im Hinblick auf die Klimaproblematik gemeinsame, aber unterschiedliche Verantwortlichkeiten der Staaten angesichts der jeweiligen Fähigkeiten und unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten an.

Es berücksichtigt insbesondere den Entwicklungsstand und die speziellen Bedürfnisse der für die nachteiligen Auswirkungen der Klimaänderungen besonders anfälligen Länder. Die Industrieländer haben neben finanziellen Verpflichtungen auch die Aufgabe, Technologietransfers und generell die Anpassung an eine kohlenstoffarme Wirtschaft zu erleichtern.

Was die erforderliche Transparenz angeht, wird ferner ein System zur Überwachung der nationalen Verpflichtungen mit einem gewissen Maß an Flexibilität für die Entwicklungsländer eingerichtet.

Ein nachhaltiges und dynamisches Übereinkommen

Die Aktionsagenda zielt auf die Einbindung verschiedenster Akteure und das Vorantreiben sektorspezifischer Prioritäten auf freiwilliger Basis ab, um auch ehrgeizigere Fortschritte zu gewährleisten.

Das Übereinkommen hat zum Ziel, den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu halten und Anstrengungen zur Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 1,5 °C zu unternehmen. Hierfür sieht das Übereinkommen von Paris vor, dass jedes Land alle fünf Jahre seine Verpflichtungen überprüft und einen neuen, national festgelegten Beitrag vorlegt, der im Vergleich zum vorherigen Beitrag eine Steigerung beinhaltet, sowie neue Ziele zur Senkung der Treibhausgasemissionen festlegt.

Die Vertragsstaaten sind darum bestrebt, so bald wie möglich den weltweiten Scheitelpunkt der Emissionen von Treibhausgasen zu erreichen, um in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts ein Gleichgewicht zwischen Emissionen und Kompensationen herzustellen.

Bereitstellung finanzieller Mittel, um die internationale Solidarität mit besonders anfälligen Ländern sicherzustellen

Der Zugang zu finanziellen Mitteln ist entscheidend, um Schwellenländer zu unterstützen und den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu begleiten. Das Übereinkommen sieht vor, dass zwischen 2020 und 2025 jährlich 100 Mrd. US-Dollar aus staatlichen und privaten Quellen zur Finanzierung von Projekten und zur Unterstützung von Entwicklungsländern bei der Umsetzung ihrer Zielsetzungen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Anstieg des Meeresspiegels, Dürre usw.) bereitgestellt werden.

Diese Finanzmittel dürften mit der Zeit steigen, und bestimmte Entwicklungsländer könnten auf freiwilliger Basis ihrerseits zu Geldgebern für die ärmsten Länder werden.

Nationale Beiträge zur COP21

Im Vorfeld der Konferenz musste jedes Land einen national festgelegten Beitrag (Intended Nationally Determined Contribution, INDC) vorbereiten und öffentlich darlegen. Dieser neuartige Mechanismus ermöglichte es jedem betroffenen Staat, sich an den weltweiten Bemühungen zu beteiligen. Das konkrete Arbeitsprogramm umfasste zwei Schwerpunkte:

  • Reduzierung der Treibhausgasemissionen für den Zeitrahmen 2025-2030
  • Anpassung bzw. Verringerung der Anfälligkeit gegenüber den Auswirkungen der Klimaänderungen

Die Beiträge wurden bei ihrem Eintreffen nach und nach auf der Website des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) publiziert. Am 22. November 2015, eine Woche vor Beginn der Konferenz, hatten bereits 170 Länder, die insgesamt mehr als 90 % der Emissionen auf sich vereinen, ihre geplanten nationalen Beiträge veröffentlicht. Jeder Beitrag musste quantifizierbare Elemente, das Referenzjahr, den Umsetzungszeitplan sowie die zu Grunde liegende Methodik zur Ermittlung der Treibhausgasemissionen enthalten.

Sämtliche Länder beteiligten sich an diesen Anstrengungen, und mehrere von ihnen (Cabo Verde, Papua-Neuguinea, Samoa, Vanuatu) gaben an, bis 2030 auf 100 % erneuerbare Energien umsteigen zu wollen.

Stand: November 2023